Erziehungs­beistandschaften

Auf dem Weg ins Erwachsenenalter können Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Belastungen konfrontiert sein. Schwierigkeiten in der Schule oder am Ausbildungsplatz, Konflikte mit den Eltern, Probleme mit Gleichaltrigen oder die Auswirkungen von Entwicklungsschwierigkeiten sind hier nur einige Beispiele.

Mit dem Angebot der Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII ggf. i.V.m. §41 SGB VIII) möchten wir Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene verlässlich und individuell bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen unterstützen.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine aufsuchende Unterstützungsform und setzt in der Lebenswelt des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen an. Dabei steht der/die Heranwachsende im Mittelpunkt der Hilfe. Ist dies zur Zielerreichung sinnvoll, so werden auch Eltern oder andere relevante Bezugspersonen miteinbezogen.